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   BGH, 17.03.1961 - I ZR 70/59   

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https://dejure.org/1961,5821
BGH, 17.03.1961 - I ZR 70/59 (https://dejure.org/1961,5821)
BGH, Entscheidung vom 17.03.1961 - I ZR 70/59 (https://dejure.org/1961,5821)
BGH, Entscheidung vom 17. März 1961 - I ZR 70/59 (https://dejure.org/1961,5821)
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Volltextveröffentlichungen (2)

Papierfundstellen

  • MDR 1961, 572
  • GRUR 1961, 470
  • DB 1961, 739
 
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Wird zitiert von ... (2)Neu Zitiert selbst (4)

  • BGH, 27.02.1954 - II ZR 17/53

    Ausschließung aus einem Verein

    Auszug aus BGH, 17.03.1961 - I ZR 70/59
    Dieses gleichzeitige Vorhandensein eines geldwerten Interesses reicht aus zur Bejahung eines vermögensrechtlichen Anspruchs im Sinne des § 546 ZPO (vgl. BGHZ 13, 5, 8; 14, 72, 74).
  • BGH, 22.06.1954 - I ZR 225/53

    Nachprüfung der sachlichen Zuständigkeit

    Auszug aus BGH, 17.03.1961 - I ZR 70/59
    Dieses gleichzeitige Vorhandensein eines geldwerten Interesses reicht aus zur Bejahung eines vermögensrechtlichen Anspruchs im Sinne des § 546 ZPO (vgl. BGHZ 13, 5, 8; 14, 72, 74).
  • BGH, 12.07.1955 - I ZR 31/54

    Rechtsmittel

    Auszug aus BGH, 17.03.1961 - I ZR 70/59
    Als Beispiele für derartige Fürsorgepflichten, die sich nicht notwendig in der Wahrung gemeinsamer Interessen erschöpfen, sind zu erwähnen: die Benutzungspflicht des Lizenznehmers, sofern die Vergütung allein in Stückgebühren besteht (vgl. RG in GRUR 1937? 38) sowie die Verpflichtung des angestellten Erfinders, nach erfolgter Inanspruchnahme seiner Erfindung von einer Nichtigkeitsklage gegen das vom Arbeitgeber erwirkte Patent abzusehen (BGH in GRUR 1955, 535).
  • BGH, 17.03.1961 - I ZR 69/59

    Rechtsmittel

    Auszug aus BGH, 17.03.1961 - I ZR 70/59
    Wenngleich der Kläger in den Webenprozessen I ZR 69/59 und I ZB 94/59 nicht in vollem Umfange obgesiegt hat, so könnte doch seine Rechtsverfolgung in keiner jener Rechtsstreitigkeiten als mutwillig oder gar sittenwidrig bezeichnet werden.
  • BGH, 20.07.1999 - X ZR 121/96

    Knopflochnähmaschinen; Ausübungspflicht bei ausschließlicher Übertragung von

    Dieser Grundsatz, der gerade für diejenigen Fälle entwickelt worden ist, in denen - wie auch hier - der Lizenzvertrag selbst über eine Ausübungspflicht nichts besagt, beruht auf der Erkenntnis, daß auch ohne Erwähnung im Vertrag aus der gegenseitigen Fürsorgepflicht der Lizenzvertragsparteien Nebenpflichten erwachsen können (BGH, Urt. v. 17.03.1961 - I ZR 70/59, GRUR 1961, 470, 471).
  • BGH, 24.09.1979 - KZR 14/78

    Schadensersatz wegen Nichterfüllung einer Skilieferungsvereinbarung in Höhe eines

    Die Vereinbarung einer solchen Ausübungspflicht ist auch bei einer einfachen Lizenz dann rechtlich unbedenklich, wenn die Lizenzberechnung auf der Basis einer Stücklizenz zu erfolgen hat (BGH GRUR 1961, 470, 471 - Mitarbeiterurkunde).
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